Verhaltensregeln
Verhaltensregeln für Boulderer im Chemnitztal
Wir sind im laufenden Dialog mit Grundeigentümern und der Naturschutzbehörde, um langfristig Sport und Naturschutz in Einklang zu bringen:
In Sachsen gelten Felsformationen generell als schützenswert und im Falle des Chemnitztals konnten wir unter Auflagen eine Befreiung nach §67 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG erreichen.
Wichtigste Vorüberlegung dazu ist: Die Natur ist kein Sportgerät und die sächsischen Naturschutzgesetze sind aus gutem Grund streng formuliert.
Wir bitten alle aktiven Boulderer&Kletterer, den inneren Naturfreund stets mit an den Fels zu nehmen.
Folgender Appell gilt:
Die Sportfreunde, Naturfreunde und zukünftigen Generationen bitten folgende Regeln zu beachten, um auch in vielen Jahren noch dieses schöne Boulderidyll besuchen zu können:
- Es besteht bis auf weiteres ein kompletter Erstbegehungsstopp im gesamten Chemnitztal! Neuerschließungen können beantragt werden.
- Chalk soll und muss sparsam eingesetzt werden, nach dem Bouldern behutsam wieder entfernen. (Die Felsen sind keine Sportgeräte!)
- Es darf keinerlei Vegetation entfernt oder unnötig zertreten werden, das „frei-putzen“ von Flächen ist verboten.
- Blocksperrungen werden aktuell auf erzbloc.de veröffentlicht und sollten berücksichtigt werden
- Vorhandene Trampelpfade sind zu nutzen
Es gelten weiterhin die bereits veröffentlichten Regeln (Kurzform):
- Kein Bouldern bei Nacht zum Schutz der Wildtiere
- Nur markierte bzw. geduldete Parkflächen benutzen
- Keinerlei Feuer und verantwortungsvoller Umgang mit Müll
- Neue Bouldergebiete nur nach Absprache erschließen
Anbei - teilweise identisch im Inhalt - der offizielle Appell zum naturverträglichem Bouldern der Bergsport- und Kletterverbände in Deutschland :
- Lokale Regelungen und gesetzliche Vorgaben beachten.
- Magnesia sparsam einsetzen, Tick-Marks und Chalkspuren wieder entfernen. Magnesia –Verbote in Bouldergebieten einhalten.
- Zum Schutz der Wildtiere die Bouldergebiete vor Einbruch der Dunkelheit verlassen. Kein „Nachtbouldern“ mit Lampen oder Scheinwerfern.
- Keine gesperrten Wege mit PKW befahren, rücksichtsvoll parken. Wenn möglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln anreisen oder Fahrgemeinschaften bilden.
- Rücksichtsvoll mit der Natur und der Umgebung umgehen, Lebensräume von Pflanzen und Tieren bewahren. Kein Feuer schüren, keinen Müll zurücklassen und Lärm vermeiden. Ausrüstung nicht vor Ort lagern.
- Neue Bouldergebiete mit den Naturschutzbehörden, den Eigentümern und ggf. sonstigen Interessengruppen (z.B. Forst, Jagd) abklären.
- Stark bewachsene Felsen nicht erschließen, geschützte Felsvegetation erhalten. Kein flächiges Entfernen von Bewuchs. Gehölz nicht ohne Einwilligung des Eigentümers entfernen.
- Boulder nicht mit Namen beschriften. Einzelne Markierungen müssen dezent angebracht werden und mit den regionalen Absprachen übereinstimmen.
- Keine Griffe oder Tritte manipulieren oder hinzufügen.
- Regionale Absprachen zu Veröffentlichungen beachten.
Erarbeitet von der Kommission Klettern und Naturschutz des DAV und verabschiedet durch das DAV-Präsidium im Mai 2011